POWERPASS fürs Haus
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Häufige Fragen zum Energieausweis
Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent zu machen und potenziellen Mietern oder Käufern eine Grundlage für den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude zu bieten.
Ein Energieausweis enthält unter anderem folgende Angaben:
- Den Energiekennwert des Gebäudes (in kWh/m²a)
- Die Energieeffizienzklasse (vergleichbar mit den Klassen von Haushaltsgeräten, von A+ bis H)
- Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
In Deutschland ist der Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorgelegt werden.
Hier sind die wesentlichen Fälle, in denen ein Energieausweis benötigt wird:
- Neubauten: Für jedes neu errichtete Gebäude muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser gibt den voraussichtlichen Energiebedarf des Gebäudes an. Für Neubauten stellen wir keine Energieausweise aus. Setzen Sie sich dafür mit Ihrem Architekten oder einem Energieberater vor Ort in Verbindung.
- Verkauf und Vermietung: Wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird, ist ein Energieausweis erforderlich. Der Verkäufer oder Vermieter muss diesen spätestens bei der Besichtigung vorzeigen oder auf Anfrage der Interessenten zur Verfügung stellen
- Gewerbliche Immobilienanzeigen: Bei gewerblichen Anzeigen, die ein Objekt zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, müssen Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden, wie der Endenergie-Kennwert und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes
- Große Gebäude mit Publikumsverkehr: Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern, die stark vom Publikum frequentiert werden, müssen den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Für behördlich genutzte Gebäude liegt diese Grenze bei 250 Quadratmetern
- Sanierungen: Wenn Modernisierungen an mehr als 10% des Gebäudes, z.B. der Außenbauteile, vorgenommen wurden, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden
Ausnahmen:
- Gebäude unter Denkmalschutz sind von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen
- Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis
- Für Ferienhäuser muss in der Regel kein Energieausweis erstellt werden (§ 2 (1) Nr. 8 GEG)
- Abrissgebäude: Wenn ein Bestandsgebäude verkauft wird, das abgerissen werden soll, ist kein Energieausweis notwendig
Die Ausweispflicht entfällt nicht bei Modernisierungsbedürftigkeit, Sanierungsbedürftigkeit, Leerstand und Nutzungsänderung nach Verkauf
Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Jeder Typ dient unterschiedlichen Zwecken und basiert auf verschiedenen Berechnungsmethoden.
Bedarfsausweis
- Der Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse des Gebäudes, einschließlich der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dabei werden standardisierte Randbedingungen verwendet
- Berechnet wird der theoretische Energiebedarf
- Pflicht für Neubauten und für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und seitdem nicht energetisch saniert wurden
- Vorteile: Unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und daher objektiver
Verbrauchsausweis
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt die realen Verbrauchsdaten der Bewohner
- Berechnet wird der tatsächliche Energieverbrauch, der aus den Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen ermittelt wird, angepasst an klimatische Unterschiede
- Kann für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und für Wohngebäude verwendet werden, die nach 1977 gebaut oder umfassend energetisch saniert wurden.
Vorteile: Einfacher und günstiger zu erstellen, da keine detaillierte technische Analyse notwendig ist - Vorraussetzung ist, dass das ganze Gebäude in den letzten drei Jahren beheizt wurde
Energieausweis für Nichtwohngebäude
- Diese Ausweise sind speziell für gewerblich genutzte Gebäude und berücksichtigen zusätzlich den Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung
Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Baujahr des Hauses, ob es sich um ein Wohngebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt, der Anzahl der Wohneinheiten und ob das Gebäude saniert wurde oder nicht.
- Für Neubauten bieten wir keine Energieausweise an. Setzen Sie sich dafür mit einem Energieberater vor Ort in Verbindung
- Für bestehende Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und seitdem nicht umfassend saniert wurden, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis notwendig. Wurde das Gebäude jedoch nach dem 1. November 1977 gebaut oder später saniert, kann wahlweise ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis ausgestellt werden
- Für große Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, unabhängig vom Baujahr
- Für Nichtwohngebäude, also Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude oder Einkaufszentren, wird ein spezieller Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude benötigt, der auch den Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung berücksichtigt
Falls Sie sich unsicher sind, nutzen Sie unseren Check oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung - wir beraten Sie gerne.
In wenigen Schritten können Sie auf powerpass.de Ihre Energieeffizienzklasse mit unserem Live-Rechner berechnen und nachfolgend einen Energieausweis erstellen lassen und direkt kaufen – als PDF-Datei im Download oder in gedruckter Version (zzgl. Versandkosten).
- Wählen Sie die Art des Energieausweises, die für Ihr Gebäude notwendig ist (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude) und klicken Sie auf „Jetzt erstellen“
- Geben Sie die Daten Ihres Gebäudes in das entsprechende Formular ein. Anhand unseres Live-Rechners ist direkt die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes absehbar
- Beauftragen Sie powerpass.de mit der Erstellung Ihres Energieausweises
- Wählen Sie den Erhalt des fertigen Energieausweises: Entweder direkt nach Kaufabwicklung per PDF-Datei im Download oder zusätzlich als ausgedrucktes Exemplar (mehrere möglich) zzgl. Versandkosten innerhalb von 2-3 Werktagen an Ihre Rechnungsadresse
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