POWERPASS
Häufige Fragen
zum Verbrauchsausweis für Wohngebäude
Bitte wählen Sie bei der Art des Energieträgers den Hauptenergieträger aus, also denjenigen, der die meiste Energie liefert. Sie können nur einen Energieträger für alle Zeiträume auswählen, da dieser für die Ermittlung des Primärenergiefaktors zur Berechnung relevant ist.
Den Einsatz regenerativer Energieträger können Sie unter "Ergänzende Angaben für den Energieausweis – Erneuerbare Energien" vermerken. Auch für Holz müssen die Jahresverbräuche angerechnet werden.
Sollte es damit Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung. Wir unterstützen Sie gerne.
Laut GEG müssen mindestens die letzten drei Abrechnungszeiträume zur Berechnung des Energieausweises herangezogen werden. In unserem System werden nur die Zeiträume angeboten, zu denen bereits Klimadaten vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung bzw. vom Deutschen Wetterdienst herausgegeben wurden.
Die von uns verwendeten neuen ortsgenauen Klimafaktoren veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst meist etwa sechs Wochen nach Ende des betreffenden Monats.
Wenn das Gebäude nicht vollständig und über alle drei Zeiträume hinweg bewohnt war, muss hier der Anteil, zu dem es ungenutzt war (nicht Urlaubszeiten), in Prozent angegeben werden.
Berechnet wird dies folgendermaßen: Der leerstehende Anteil der Fläche multipliziert mit dem Anteil der Zeit. Beispiel: 60 m² von 200 m² standen 6 Monate lang leer. 30 % der Fläche und 50 % eines Jahreszeitraumes ergibt für diesen Zeitraum einen Leerstand von 15 %.
Der Leerstand geht in die Berechnung des Kennwertes für den jeweiligen Zeitraum ein, wird aber nicht auf dem Dokument abgedruckt.
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