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POWERPASS

Allgemeine Fragen
zum Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet. Er dient dazu, den energetischen Zustand eines Gebäudes transparent zu machen und potenziellen Mietern oder Käufern eine Grundlage für den Vergleich der Energieeffizienz verschiedener Gebäude zu bieten. 

Ein Energieausweis enthält unter anderem folgende Angaben:

  • Den Energiekennwert des Gebäudes (in kWh/m²a)
  • Die Energieeffizienzklasse (vergleichbar mit den Klassen von Haushaltsgeräten, von A+ bis H)
  • Empfehlungen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

In Deutschland ist der Energieausweis gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes oder einer Wohnung vorgelegt werden.
Hier sind die wesentlichen Fälle, in denen ein Energieausweis benötigt wird:

  • Neubauten: Für jedes neu errichtete Gebäude muss ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Dieser gibt den voraussichtlichen Energiebedarf des Gebäudes an. Für Neubauten stellen wir keine Energieausweise aus. Setzen Sie sich dafür mit Ihrem Architekten oder einem Energieberater vor Ort in Verbindung. 
  • Verkauf und Vermietung: Wenn ein Gebäude verkauft oder neu vermietet wird, ist ein Energieausweis erforderlich. Der Verkäufer oder Vermieter muss diesen spätestens bei der Besichtigung vorzeigen oder auf Anfrage der Interessenten zur Verfügung stellen 
  • Gewerbliche Immobilienanzeigen: Bei gewerblichen Anzeigen, die ein Gebäude zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten, müssen Informationen aus dem Energieausweis angegeben werden, wie der Endenergie-Kennwert und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes 
  • Große Gebäude mit Publikumsverkehr: Eigentümer von Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens 500 Quadratmetern, die stark vom Publikum frequentiert werden, müssen den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Für behördlich genutzte Gebäude liegt diese Grenze bei 250 Quadratmetern 
  • Sanierungen: Wenn Modernisierungen an mehr als 10% des Gebäudes, z.B. der Außenbauteile, vorgenommen wurden, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden

Ausnahmen:

  • Gebäude unter Denkmalschutz sind von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen
  • Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern benötigen keinen Energieausweis
  • Für Ferienhäuser muss in der Regel kein Energieausweis erstellt werden (§ 2 (1) Nr. 8 GEG)
  • Abrissgebäude: Wenn ein Bestandsgebäude verkauft wird, das abgerissen werden soll, ist kein Energieausweis notwendig

Die Ausweispflicht entfällt nicht bei Modernisierungsbedürftigkeit, Sanierungsbedürftigkeit, Leerstand und Nutzungsänderung nach Verkauf

Es gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Jeder Typ dient unterschiedlichen Zwecken und basiert auf verschiedenen Berechnungsmethoden.

Bedarfsausweis

  • Der Bedarfsausweis basiert auf einer Analyse des Gebäudes, einschließlich der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dabei werden standardisierte Randbedingungen verwendet
  • Berechnet wird der theoretische Energiebedarf
  • Pflicht für Neubauten und für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden und seitdem nicht energetisch saniert wurden

Vorteile: Unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und daher objektiver​ 

Verbrauchsausweis

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt die realen Verbrauchsdaten der Bewohner
  • Berechnet wird der tatsächliche Energieverbrauch, der aus den Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen ermittelt wird, angepasst an klimatische Unterschiede
  • Kann für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten und für Wohngebäude verwendet werden, die nach 1977 gebaut oder umfassend energetisch saniert wurden
  • Vorraussetzung ist, dass das ganze Gebäude in den letzten drei Jahren beheizt wurde

Vorteile: Einfacher und günstiger zu erstellen, da keine detaillierte technische Analyse notwendig ist​

Energieausweis für Nichtwohngebäude

  • Diese Ausweise sind speziell für gewerblich genutzte Gebäude und berücksichtigen zusätzlich den Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Kühlung

Welcher Energieausweis benötigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab, wie dem Baujahr des Gebäudes, ob es sich um ein Wohngebäude oder eine Gewerbeimmobilie handelt, der Anzahl der Wohneinheiten und ob das Gebäude saniert wurde oder nicht. 

  • Für Neubauten bieten wir keine Energieausweise an. Setzen Sie sich dafür mit einem Energieberater vor Ort in Verbindung
  • Für bestehende Gebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem 1. November 1977 gebaut wurden und seitdem nicht umfassend saniert wurden, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis notwendig. Wurde das Gebäude jedoch nach dem 1. November 1977 gebaut oder später saniert, kann wahlweise ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis ausgestellt werden​​
  • Für große Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, unabhängig vom Baujahr​
  • Für Nichtwohngebäude, also Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude oder Einkaufszentren, wird ein spezieller Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude benötigt, der auch den Energiebedarf für Beleuchtung, Lüftung und Klimatisierung berücksichtigt​

Falls Sie sich unsicher sind, nutzen Sie unseren Test oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung - wir beraten Sie gerne.

In nur wenigen Schritten können Sie bei Powerpass Ihre Energieeffizienzklasse mit unserem Live-Rechner berechnen und nachfolgend einen Energieausweis erstellen lassen und direkt kaufen – als PDF-Datei im Download zum selbst ausdrucken oder in gedruckter Version (zzgl. Versandkosten).

  1. Wählen Sie die Art des Energieausweises, die für Ihr Gebäude notwendig ist (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude) und klicken Sie auf „Jetzt erstellen“
  2. Geben Sie die Daten Ihres Gebäudes in das entsprechende Formular ein. Anhand unseres Live-Rechners ist direkt die Energieeffizienzklasse Ihres Gebäudes absehbar
  3. Beauftragen Sie Powerpass mit der Erstellung Ihres Energieausweises
  4. Wählen Sie den Erhalt des fertigen Energieausweises: Entweder direkt nach Kaufabwicklung per PDF-Datei im Download oder zusätzlich als ausgedrucktes Exemplar (mehrere möglich) zzgl. Versandkosten innerhalb von 2-3 Werktagen an Ihre Rechnungsadresse

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.

Bei Mischgebäuden, wenn sich beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude befindet, kann der Energieausweis gemäß der Hauptnutzung ausgestellt werden, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10 % der Fläche ausmacht. Sollte das nicht der Fall sein, muss für beide Bereiche separat ein Energieausweis ausgestellt werden. Im Energieausweis wird der entsprechende Gebäudeteil angegeben.

Wenn Sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden Sie sich bitte an uns.

Ja, der Ausweis ist rechtsgültig, er entspricht den gesetzlichen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Früher ausgestellte Ausweise nach EnEV bleiben gemäß den Angaben gültig. Die Energieausweise erhalten die nach GEG geforderte Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Ausstellungsberechtigt sind laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) unter anderem Hochschulabsolventen des Fachbereichs Architektur.

Jeder Ausweis ist mit einer fortlaufenden Kennziffer und der Architekten-Nr. des ausstellenden Architekten Dr. Johannes Liess (Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern) mit Stempel versehen.

Kommen mehrere Energieträger zum Einsatz, wie z.B. zusätzlich Holz, ist es wichtig, dass alle berücksichtigt werden. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir Sie beraten können, wie dies im Formular berücksichtigt werden muss.

Mit fehlerhaften Angaben ist der Ausweis nicht gültig. Bitte wenden Sie sich mit den Änderungen und der Ausweisnummer an unsere Kundenbetreuung.

Selbstverständlich entstehen Ihnen durch diese Änderungen und das erneute Ausstellen des Ausweises keine weiteren Kosten.

Es handelt sich hierbei um die Seite, die für den jeweiligen Ausweistyp keine Bedeutung hat. Laut GEG muss diese Seite dennoch abgebildet werden.

Gebäudenutzfläche (AN), die zur Berechnung des Kennwertes herangezogen wird, wird laut GEG pauschal aus der Wohnfläche (Verbrauchsausweis) bzw. aus dem beheiztem Bruttoraumvolumen (Bedarfsausweis) ermittelt.

Der Anlass für die Ausstellung eines Energieausweises muss angegeben werden, weil die Art der Nutzung und die rechtlichen Vorgaben je nach Situation variieren können. Hier sind einige Gründe dafür:

  1. Rechtliche Anforderungen: Je nach Anlass (z.B. Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Neubau) können unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an den Energieausweis gestellt werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, unter welchen Bedingungen ein Energieausweis notwendig ist und welche Informationen er enthalten muss.
  2. Art des Energieausweises: Je nach Anlass und Zustand des Gebäudes (z.B. Neubau, umfassend modernisiert, bestehendes Gebäude) kann entweder ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erforderlich sein. Der Bedarfsausweis basiert auf dem theoretischen Energiebedarf, während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert.
  3. Gültigkeit und Aktualität: Bei bestimmten Anlässen, wie dem Verkauf oder der Neuvermietung, muss der Energieausweis aktuell und gültig sein. Die Angabe des Anlasses hilft sicherzustellen, dass der Energieausweis die neuesten Daten und Berechnungen enthält.
  4. Transparenz und Vergleichbarkeit: Ein klarer Anlass für die Ausstellung des Energieausweises erhöht die Transparenz und erleichtert potenziellen Käufern oder Mietern den Vergleich mit anderen Immobilien. Sie können besser einschätzen, wie effizient das Gebäude im Vergleich zu anderen ist.
  5. Behördliche Kontrolle: Behörden können bei der Ausstellung des Energieausweises Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Angabe des Anlasses hilft dabei, diese Kontrollen effizienter zu gestalten.

Die Angabe des Anlasses für die Ausstellung eines Energieausweises ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und der Ausweis korrekt und transparent ist.

Nein, Sie müssen den Energieausweis nach zehn Jahren nicht erneuern, wenn Sie das Gebäude nicht verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Ein neuer Energieausweis ist nur erforderlich, wenn das Gebäude oder die Wohnung erneut vermietet, verkauft oder verpachtet werden soll. Wenn Sie das Gebäude weiterhin selbst nutzen und keine dieser Aktivitäten planen, ist es nicht notwendig, den Ausweis zu erneuern.

Sofern Sie die Fläche im Kellergeschoss bei der Wohnfläche einbezogen wurde, wird kein zusätzlich beheizter Keller angegeben. Somit wird die Fläche nicht doppelt berücksichtigt.

Nein, nach § 79 Ab. 2 GEG werden Energieausweise für ein Gebäude ausgestellt. Es gibt keine Möglichkeit, einen Energieausweis für eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus zu erstellen. Ein gültiger Energieausweis kann nur für das ganze Gebäude ausgestellt werden. 

Wenn Sie sich unsicher sind oder Hilfe benötigen kontaktieren Sie uns gerne!

In einem Mehrfamilienhaus ist es tatsächlich nicht möglich, einen Energieausweis nur für eine einzelne Wohnung ausstellen zu lassen. Der Energieausweis muss für das gesamte Gebäude erstellt werden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Eigentümergemeinschaft kontaktieren: Sprechen Sie mit der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung. In der Regel wird der Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt und verwaltet.
  2. Vorhandenen Energieausweis anfordern: Prüfen Sie, ob bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude existiert. In vielen Fällen hat die Eigentümergemeinschaft oder die Hausverwaltung diesen bereits erstellen lassen.
  3. Initiative für einen neuen Energieausweis: Wenn kein aktueller Energieausweis vorhanden ist oder der vorhandene abgelaufen ist, können Sie vorschlagen, einen neuen Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellen zu lassen. Dies erfordert in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft.
  4. Kostenteilung: Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises für das gesamte Gebäude werden normalerweise unter den Eigentümern aufgeteilt. Informieren Sie sich bei der Hausverwaltung über die genaue Vorgehensweise und die Kostenverteilung.
  5. Dokumentation und Bereitstellung: Sobald der Energieausweis erstellt wurde, sollte er allen Eigentümern und Mietern zur Verfügung gestellt werden. Dies ist besonders wichtig für den Fall, dass Sie die Wohnung vermieten oder verkaufen möchten, da Sie den Energieausweis potenziellen Mietern oder Käufern vorlegen müssen.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns kontaktieren - wir helfen Ihnen gerne weiter.

Unter Leerstand versteht man den Zustand, bei dem ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes über einen bestimmten Zeitraum (z.B. einzelne Wohnungen oder einzelne Zimmer) ungenutzt bzw. unbeheizt und unbewohnt ist. Es ist wichtig, diese Zeiten genau zu dokumentieren, insbesondere bei der Erstellung von Energieausweisen, um genaue und faire Verbrauchswerte zu erhalten.

Fragen zum Energieausweis?
Wir beraten Sie gerne!

Senden Sie eine E-Mail an:
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Oder rufen Sie uns an unter:
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